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   VG Schleswig, 07.05.2021 - 1 B 43/21   

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VG Schleswig, 07.05.2021 - 1 B 43/21 (https://dejure.org/2021,12339)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.05.2021 - 1 B 43/21 (https://dejure.org/2021,12339)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. Mai 2021 - 1 B 43/21 (https://dejure.org/2021,12339)
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  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2021 - 1 B 43/21
    Ferner war die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) nachvollziehbar ebenso darzulegen wie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich in Zukunft ergeben (prognostische Diagnose), wobei sich Umfang und Genauigkeit der erforderlichen Darlegung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles richten (BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251-264, Rn. 15; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 6, juris m.w.Nw.).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2021 - 1 B 43/21
    Die der zuständigen Behörde obliegende Pflicht, gegebenenfalls durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann, kann es in Einzelfällen gebieten, sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer regelmäßig auf den dort allgemein üblichen Standard zu verweisen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 17.September 2014 - 2 BvR 732/14 -, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18

    Glaubhaftmachung einer die Abschiebung beeinträchtigenden Erkrankung

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2021 - 1 B 43/21
    Ferner war die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) nachvollziehbar ebenso darzulegen wie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich in Zukunft ergeben (prognostische Diagnose), wobei sich Umfang und Genauigkeit der erforderlichen Darlegung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles richten (BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251-264, Rn. 15; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 6, juris m.w.Nw.).
  • VG Schleswig, 28.07.2020 - 1 B 99/20

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 07.05.2021 - 1 B 43/21
    Der Antragsteller hat gesundheitliche Gründe durch 4 Bescheinigungen des privatärztlich tätigen Facharztes für Nervenheilkunde und Chirotherapie Dr.  xxx aus Wismar vom 1. September 2020, 24. September 2020, 26. Oktober 2020 und 30. November 2020 auch erst dann geltend gemacht, nachdem der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Erteilung einer Ausbildungsduldung durch Beschluss der Kammer vom 28. Juli 2020 - 1 B 99/20 - abgelehnt worden ist.
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